§ 0 Doppelbesteuerung – Einkommen- und Vermö
Die Änderungen auf Grund des MLI ( BGBl. III Nr. 93/2018 ) können nicht eindeutig zugeordnet werden, vgl. daher die „synthetisierte“ Version des DBA Dänemark plus MLI, als Anlage 4 dokumentiert.
Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Dänemark auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll
StF: BGBl. III Nr. 41/2008 (NR: GP XXIII RV 200 AB 245 S. 35. BR: AB 7782 S. 749. )
BGBl. III Nr. 27/2010 (NR: GP XXIV RV 446 AB 505 S. 51. BR: AB 8259 S. 780. )
BGBl. III Nr. 93/2018 (NR: GP XXV RV 1670 AB 1732 S. 190. BR: AB 9848 S. 870. )
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages samt Protokoll wird genehmigt.
Die Republik Österreich und das Königreich Dänemark, von dem Wunsche geleitet, ein Abkommen auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen abzuschließen,
haben folgendes vereinbart:
Die Mitteilungen gemäß Art. 30 Abs. 1 des Abkommens wurden am 27. März 2008 abgegeben; das Abkommen ist somit gemäß seinem Art. 30 Abs. 2 am selben Tag in Kraft getreten.
Mit dem Außerkrafttreten des Abkommens zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Dänemark zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und Vermögen ( BGBl. Nr. 126/1962 und 340/1968), in der Fassung des Protokolls vom 29. Oktober 1970 ( BGBl. Nr. 20/1972 ), verliert auch die auf diesen beruhende Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Finanzen der Republik Österreich und dem Königlich Dänischen Finanzministerium über die Durchführung der Entlastung von den im Abzugsweg an der Quelle erhobenen Steuern von Dividenden und Zinsen ( BGBl. Nr. 172/1972 ) ihre Geltung.