§ 5 Errichtung nebeneinander liegender Grenz
Grenzübergangsstelle Tisis – Schaanwald
(1) An der Grenzübergangsstelle Tisis – Schaanwald werden auf österreichischem und liechtensteinischem Gebiet nebeneinander liegende Grenzabfertigungsstellen errichtet.
(2) Die Zone für die Grenzabfertigung umfasst
a) für die österreichischen Bediensteten
-
die im Abfertigungsgebäude den österreichischen Bediensteten zur alleinigen oder gemeinschaftlichen Benutzung überlassenen Räume,
-
den das schweizerische Zollgebäude umgebenden Amtsplatz für den Güterverkehr einschließlich der für die Abfertigung von Reisenden vorhandenen Räume und Flächen,
-
den Abschnitt der Straße Nr. 234 von der Staatsgrenze bis zur Abzweigung Heiligwies;
b) für die schweizerischen und liechtensteinischen Bediensteten
-
die im Abfertigungsgebäude von den Bediensteten der beteiligten Staaten gemeinschaftlich oder alleine benutzten Räume,
-
die Überdachung (Abfertigungsinsel) GP Nr. 485,
-
den Abschnitt der Liechtensteinerstraße L191 von der Staatsgrenze Höhe km 3,23 bis zum Ende des LKW-Parkplatzes bei Höhe km 3,10; zudem die in diesem Bereich befindlichen und angrenzenden Parkplätze und Kontrollflächen neben dem Zollamtsgebäude (GP Nr. 242) und dem Gebäude (Container – GP Nr. 484) nordseitig der Abfertigungsinsel-Überdachung.