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Errichtung nebeneinander liegender Grenz · Errichtung nebeneinander liegender Grenzabfertigungsstellen (Schweiz, Liechtenstein)

§ 5 Errichtung nebeneinander liegender Grenz

Grenzübergangsstelle Tisis – Schaanwald

In KraftAmtlicher Text

(1) An der Grenzübergangsstelle Tisis – Schaanwald werden auf österreichischem und liechtensteinischem Gebiet nebeneinander liegende Grenzabfertigungsstellen errichtet.

(2) Die Zone für die Grenzabfertigung umfasst

a) für die österreichischen Bediensteten

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die im Abfertigungsgebäude den österreichischen Bediensteten zur alleinigen oder gemeinschaftlichen Benutzung überlassenen Räume,

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den das schweizerische Zollgebäude umgebenden Amtsplatz für den Güterverkehr einschließlich der für die Abfertigung von Reisenden vorhandenen Räume und Flächen,

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den Abschnitt der Straße Nr. 234 von der Staatsgrenze bis zur Abzweigung Heiligwies;

b) für die schweizerischen und liechtensteinischen Bediensteten

-

die im Abfertigungsgebäude von den Bediensteten der beteiligten Staaten gemeinschaftlich oder alleine benutzten Räume,

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die Überdachung (Abfertigungsinsel) GP Nr. 485,

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den Abschnitt der Liechtensteinerstraße L191 von der Staatsgrenze Höhe km 3,23 bis zum Ende des LKW-Parkplatzes bei Höhe km 3,10; zudem die in diesem Bereich befindlichen und angrenzenden Parkplätze und Kontrollflächen neben dem Zollamtsgebäude (GP Nr. 242) und dem Gebäude (Container – GP Nr. 484) nordseitig der Abfertigungsinsel-Überdachung.