Rechtsbibliothek und Fallanalyse · Österreich · Belgien · Europäische Union
LAWxPERT Anmelden Kostenloses Konto

Amtssitz – Interpol Anti-Korruptionsakad · Amtssitz – Interpol Anti-Korruptionsakademie in Österreich (ICPO-Interpol)

§ 11 Amtssitz – Interpol Anti-KorruptionsakadFinanzielle Erleichterungen

Artikel 11

In KraftAmtlicher Text

Die Republik Österreich trägt dafür Sorge, dass ICPO-Interpol in der Lage ist:

a) Währungsguthaben und Wertpapiere auf gesetzlich zulässigem Weg zu erwerben und zu erhalten sowie solche zu besitzen oder zu veräußern;

b) Bankkonten in jeder beliebigen Währung zu eröffnen und zu unterhalten, und

c) ihre Einlagen, Wertpapiere und Währungsguthaben nach, aus oder in die Republik Österreich zu transferieren.