§ 23 Amtssitz – Interpol Anti-KorruptionsakadAndere Dienststellen von ICPO-Interpol in Österreich
Artikel 23
Wenn ICPO-Interpol beschließt, andere Einrichtungen von ICPO-Interpol in Österreich anzusiedeln, kann die Regierung in der Form eines Zusatzabkommens die Anwendung dieses Abkommens auf derartige andere Einrichtungen ausdehnen.