Fachinformationsverordnung 2008 · Fachinformationsverordnung 2008
§ 19 Fachinformationsverordnung 2008Überdosierung
Auswirkungen auf die Verkehrstüchtigkeit und die Fähigkeit zum
Die Fachinformation hat zutreffendenfalls Angaben über mögliche Schädigungen oder Gefährdungen des Lebens oder der Gesundheit im Zusammenhang mit der Überdosierung sowie über entsprechende Vorsichtsgebote und Notfallmaßnahmen zu enthalten.
Änderungsgeschichte
- In Kraft seit 2025-01-29