Fachinformationsverordnung 2008 · Fachinformationsverordnung 2008
§ 34 Fachinformationsverordnung 2008Stand der Information
Weitere Angaben
Die Fachinformation hat das Datum der Erstellung der Fachinformation nach Monat und Jahr, im Falle einer Änderung das Datum der letzten Änderung nach Monat und Jahr zu enthalten, wobei die Angabe der Jahreszahl vierstellig zu erfolgen hat.