Fachinformationsverordnung 2008 · Fachinformationsverordnung 2008
§ 36 Fachinformationsverordnung 2008
Weitere Angaben
Bei Arzneispezialitäten, die im Kleinverkauf nur in Apotheken abgegeben werden dürfen, hat die Fachinformation den Hinweis „apothekenpflichtig“ zu enthalten.