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Gebrauchsinformationsverordnung 2008 · Gebrauchsinformationsverordnung 2008

§ 29 Gebrauchsinformationsverordnung 2008Stand der Gebrauchsinformation

In KraftAmtlicher Text

Die Gebrauchsinformation hat das Datum der Erstellung der Gebrauchsinformation nach Monat und Jahr, im Falle einer Änderung das Datum der letzten Änderung nach Monat und Jahr zu enthalten, wobei die Angabe der Jahreszahl vierstellig zu erfolgen hat.