Dienstausweise – VfGH · Dienstausweise – VfGH
§ 2 Dienstausweise – VfGHDienstausweis
(1) Der Dienstausweis dient dem Nachweis der Identität des Inhabers.
(2) Die Funktion des Dienstausweises als Bürgerkarte wird nur über Antrag des Bediensteten aktiviert.