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Dienstausweise – VfGH · Dienstausweise – VfGH

§ 8 Dienstausweise – VfGHInkrafttreten und Übergangsbestimmung

In KraftAmtlicher Text

Diese Verordnung tritt mit Wirksamkeit vom 1. Juli 2008 in Kraft. Dienstausweise, die bereits ausgestellt sind und nicht die Voraussetzungen dieser Verordnung erfüllen, verlieren ihre Gültigkeit mit Ablauf des 31. Dezember 2011.