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GuK-EWRV 2008 · Gesundheits- und Krankenpflege-EWR-Qualifikationsnachweis-Verordnung 2008

§ 15 GuK-EWRV 2008Anpassungslehrgang – Gesundheits- und Krankenpflegeschule

3. Abschnitt Allgemeines Anerkennungssystem

In KraftAmtlicher Text

(1) Ein Anpassungslehrgang ist die Ausübung der allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflege in Österreich unter der Verantwortung eines/einer qualifizierten Angehörigen des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege, der/die in Österreich zur Ausübung der allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflege berechtigt ist.

(2) Der Anpassungslehrgang kann mit einer Zusatzausbildung einhergehen, sofern dies fachlich erforderlich ist, und ist zu bewerten.

(3) Hinsichtlich der Durchführung des Anpassungslehrgangs sind die Bestimmungen des 6. Abschnitts der GuK-AV anzuwenden mit der Maßgabe, dass der Anpassungslehrgang im Rahmen der Zulassung zur Berufsausübung in der allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflege an einer Schule für allgemeine Gesundheits- und Krankenpflege zu absolvieren ist.

Änderungsgeschichte
  • In Kraft seit 2024-01-20