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Stärkekartoffelbeihilfe- und Kartoffelst · Stärkekartoffelbeihilfe- und Kartoffelstärkeprämien-Verordnung 2008

§ 10 Stärkekartoffelbeihilfe- und KartoffelstWiderruf der Zulassung

4. Abschnitt Herstellerprämie

In KraftAmtlicher Text

Wird festgestellt, dass die vorgeschriebenen Gewichts- und Qualitätsfeststellungen nicht ordnungsgemäß durchgeführt werden, oder ein Kontrolleur nicht über die notwendige Sachkunde oder Zuverlässigkeit verfügt, so ist die Zulassung nach § 9 durch die AMA zu widerrufen.