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Stärkekartoffelbeihilfe- und Kartoffelst · Stärkekartoffelbeihilfe- und Kartoffelstärkeprämien-Verordnung 2008

§ 6 Stärkekartoffelbeihilfe- und KartoffelstAntrag

4. Abschnitt Herstellerprämie

In KraftAmtlicher Text

Das Stärkeunternehmen hat die Herstellerprämie schriftlich, unter Anschluss der Zahlungsverzeichnisse, jeweils getrennt nach Stärkekartoffelerzeuger, sowie von Unterlagen, im Original oder in Kopie, die bestätigen, dass es die Kartoffelstärke im betreffenden Wirtschaftsjahr erzeugt hat, bei der AMA zu beantragen. Dieser Antrag hat folgende Angaben zu enthalten:

1. Lieferzeitraum, Menge und Stärkegehalt der gelieferten Kartoffeln.

2. Verarbeitungszeitraum.

3. Menge der hergestellten Stärke.