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Produktionserstattungsverordnung Stärke · Produktionserstattungsverordnung Stärke 2008

§ 8 Produktionserstattungsverordnung Stärke Erstattungsbescheid

3. Abschnitt Erstattungsverfahren

In KraftAmtlicher Text

(1) Die AMA spricht über einen Antrag nach § 7 Abs. 1 bescheidmäßig ab.

(2) Ist der zu gewährende Erstattungssatz gleich Null, ist der Antrag nach Abs. 1 als unbegründet abzuweisen.