Produktionserstattungsverordnung Stärke · Produktionserstattungsverordnung Stärke 2008
§ 8 Produktionserstattungsverordnung Stärke Erstattungsbescheid
3. Abschnitt Erstattungsverfahren
(1) Die AMA spricht über einen Antrag nach § 7 Abs. 1 bescheidmäßig ab.
(2) Ist der zu gewährende Erstattungssatz gleich Null, ist der Antrag nach Abs. 1 als unbegründet abzuweisen.