§ 2 KWK-GesetzGeltungsbereich
Teil 1 Grundsätze
Gegenstand dieses Gesetzes ist die Förderung neuer hocheffizienter KWK-Anlagen durch Investitionszuschüsse, soweit diese Anlagen nicht bereits durch andere staatliche Mittel gefördert werden.
Änderungsgeschichte
- In Kraft seit 2015-02-01