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KWK-Gesetz · KWK-Gesetz

§ 4 KWK-GesetzZiele

Teil 1 Grundsätze

In KraftAmtlicher Text

Ziel dieses Bundesgesetzes ist es, durch die Förderung der Errichtung neuer hocheffizienter oder der Erneuerung von hocheffizienten KWK-Anlagen einen Beitrag zur ressourcenschonenden Erzeugung von elektrischer Energie und Wärme zu leisten.

Änderungsgeschichte
  • In Kraft seit 2015-02-01