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Abkommen über die Nutzbarmachung des Inn · Abkommen über die Nutzbarmachung des Inn und seiner Zuflüsse im Grenzgebiet (Schweiz)

§ 4 Abkommen über die Nutzbarmachung des Inn

In KraftAmtlicher Text

Der Berechtigte wird insbesondere:

a) in der Grenzstrecke des Inn bei Ovella einen Speicher errichten. Das maximale Stauziel wird auf 1.029,5 m ü.A., das tiefste Absenkziel auf 1.025,5 m ü.A. und der Wassereinzug in den Triebwasserstollen bis 95 m 3 /s vorgesehen;

b) in der Grenzstrecke im Schalklbach bzw. Schergenbachgraben unterhalb der Zandersbachmündung einen Speicher errichten. Das genutzte Wasser wird in den Inn geleitet. Das maximale Stauziel wird auf 1.506 m ü.A., das tiefste Absenkziel auf 1.485 m ü.A. und der Wassereinzug in den Triebwasserstollen bis 6 m 3 /s vorgesehen.