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Doppelbesteuerung und Verhinderung der S · Doppelbesteuerung und Verhinderung der Steuerumgehung – Einkommen- und Vermögensteuern samt Protokoll (Albanien)

§ 0 Doppelbesteuerung und Verhinderung der S

In KraftAmtlicher Text

Die Änderungen auf Grund des MLI ( BGBl. III Nr. 93/2018 ) können nicht eindeutig zugeordnet werden, vgl. daher die „synthetisierte“ Version des DBA Albanien plus MLI, als Anlage 2 dokumentiert.

ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER REPUBLIK ALBANIEN ZUR VERMEIDUNG DER DOPPELBESTEUERUNG AUF DEM GEBIETE DER STEUERN VOM EINKOMMEN UND VOM VERMÖGEN UND ZUR VERHINDERUNG DER STEUERUMGEHUNG

StF: BGBl. III Nr. 107/2008 (NR: GP XXIII RV 450 AB 518 S. 55. BR: AB 7917 S. 755. )

BGBl. III Nr. 93/2018 (NR: GP XXV RV 1670 AB 1732 S. 190. BR: AB 9848 S. 870. )

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages samt Protokoll wird genehmigt.

Die Republik Österreich und die Republik Albanien, von dem Wunsche geleitet, für Zwecke der Weiterentwicklung und Erleichterung ihrer Wirtschaftsbeziehungen ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und zur Verhinderung der Steuerumgehung abzuschließen, haben Folgendes vereinbart:

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 17. Juni 2008 ausgetauscht; das Abkommen tritt daher gemäß seinem Art. 28 Abs. 2 am 1. September 2008 in Kraft.