27. Nachtrag zum Arzneibuch · 27. Nachtrag zum Arzneibuch
§ 2 27. Nachtrag zum Arzneibuch
Die entsprechenden bisher im Europäischen Arzneibuch, 5. Ausgabe, Amtliche österreichische Ausgabe, enthaltenen Monographien, die durch die in der Anlage enthaltenen Monographien ersetzt werden, werden außer Kraft gesetzt.