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Rindertuberkuloseverordnung · Rindertuberkuloseverordnung

§ 11 RindertuberkuloseverordnungVerseuchter Bestand

In KraftAmtlicher Text

Ergibt eine epidemiologische Untersuchung, dass eine Infizierung mit Tuberkulose wahrscheinlich ist und zeigt der Tbc-Test bei mehr als 40% der Tiere eines Bestandes ein tbc-positives oder tbc-zweifelhaftes Ergebnis und zeigt die PCR-Untersuchung von diagnostisch getöteten Tieren ein nicht negatives Ergebnis, ist ein Seuchenausbruch als festgestellt anzusehen. Dabei ist durch geeignete Untersuchungen abzuklären, ob eine offene Form der Tuberkulose aufgetreten ist.

Änderungsgeschichte
  • In Kraft seit 2014-11-08