Europäisches Übereinkommen über die Ausü · Europäisches Übereinkommen über die Ausübung von Kinderrechten § 24 Europäisches Übereinkommen über die Ausü In KraftAmtlicher Text Vorbehalte zu diesem Übereinkommen sind nicht zulässig. ← Vorherige · § 23 Inhalt § 25 · Nächste →