§ 0 Aufhebung der Sichtvermerkspflicht für I
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Indonesien über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht für Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen
StF: BGBl. III Nr. 146/2008
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Republik Indonesien, im Folgenden als „die Vertragsparteien“ bezeichnet,
In Anbetracht der freundschaftlichen Beziehungen zwischen den beiden Staaten;
In dem Wunsch, diese Beziehungen durch die Erleichterung der Einreise von Inhabern von Diplomaten- und Dienstpässen aus Österreich und Indonesien in das jeweils andere Land auf wechselseitiger Basis zu stärken;
In Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und Verordnungen des jeweiligen Landes,
Sind wie folgt übereingekommen:
Die Mitteilungen gemäß Art. 10 Abs. 1 des Abkommens wurden am 9. Jänner bzw. 25. September 2008 (eingelangt am 26. September 2008) abgegeben; das Abkommen tritt daher gemäß derselben Bestimmung mit 26. Oktober 2008 in Kraft.