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Aufhebung der Sichtvermerkspflicht für I · Aufhebung der Sichtvermerkspflicht für Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen (Indonesien)

§ 6 Aufhebung der Sichtvermerkspflicht für I

Artikel 6 Suspendierung

In KraftAmtlicher Text

1. Jede Vertragspartei kann aus Gründen der nationalen Sicherheit, öffentlichen Ordnung oder Gesundheit die Anwendung des Abkommens vorübergehend ganz oder teilweise aussetzen.

2. Die Einführung sowie die Aufhebung der in Absatz 1 genannten Maßnahmen sind der anderen Vertragspartei unverzüglich auf diplomatischem Wege zu notifizieren.