Beirat für Baukultur im Bundeskanzleramt · Beirat für Baukultur im Bundeskanzleramt
§ 7 Beirat für Baukultur im BundeskanzleramtGeschäftsordnung
Nähere Regelungen betreffend die Führung der Geschäfte trifft der Beirat in einer Geschäftsordnung. Sie bedarf der Genehmigung des Bundesministers für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport.
Änderungsgeschichte
- In Kraft seit 2021-02-20