§ 17 Übereinkommen über die Rechte von MenschSchutz der Unversehrtheit der Person
Artikel 17
Jeder Mensch mit Behinderungen hat gleichberechtigt mit anderen das Recht auf Achtung seiner körperlichen und psychischen Unversehrtheit.
Artikel 17
Jeder Mensch mit Behinderungen hat gleichberechtigt mit anderen das Recht auf Achtung seiner körperlichen und psychischen Unversehrtheit.