§ 15 Abkommen über den Austausch und gegensei
BEILEGUNG VON STREITIGKEITEN
Jede Streitigkeit über die Anwendung oder Auslegung dieses Abkommens wird im Wege direkter Gespräche zwischen den Parteien oder auf diplomatischem Wege beigelegt.
BEILEGUNG VON STREITIGKEITEN
Jede Streitigkeit über die Anwendung oder Auslegung dieses Abkommens wird im Wege direkter Gespräche zwischen den Parteien oder auf diplomatischem Wege beigelegt.