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Zulassungssperre in der Genehmigungsdate · Zulassungssperre in der Genehmigungsdatenbank

§ 7 Zulassungssperre in der Genehmigungsdate

In KraftAmtlicher Text

Unter Eigenimport ist jedes Verbringen eines Kraftfahrzeuges aus dem übrigen Gemeinschaftsgebiet oder einem Drittland in das Inland durch eine andere Person als einen Fahrzeughändler zu verstehen. Ein Händler-Eigenimport liegt vor, wenn das Kraftfahrzeug durch jeden anderen Fahrzeughändler als den Erzeuger des Fahrzeuges oder Fahrgestelles oder dessen gemäß § 29 Abs. 2 KFG 1967 Bevollmächtigten aus dem übrigen Gemeinschaftsgebiet oder einem Drittland in das Inland geliefert wird.

Änderungsgeschichte
  • In Kraft seit 2021-07-01