MM-MMP-BeihV 2008 · MM-MMP-BeihV 2008
§ 4 MM-MMP-BeihV 2008Verpackung
Zur Identifizierung des Betriebes, der die Beihilfe erhält, sind auf der Verpackung des Mischfutters oder der Mischung die Buchstaben „AT“ mit anschließender Zulassungsnummer des Betriebs anzubringen.