Rechtsbibliothek und Fallanalyse · Österreich · Belgien · Europäische Union
LAWxPERT Anmelden Kostenloses Konto

VWaSeilb 2009 · Wiederaufstellen einer Seilbahn – Verordnung Wiederaufstellen

§ 5 VWaSeilb 2009Konzession, Genehmigung

2. Abschnitt Verfahren

In KraftAmtlicher Text

Die Konzession gemäß § 21 Seilbahngesetz 2003 wird für eine wieder aufzustellende Seilbahn in der Regel für 20 Jahre verliehen. Genehmigungen gemäß § 110 Seilbahngesetz 2003 werden für wieder aufzustellende nicht öffentliche Seilbahnen unbefristet erteilt.