§ 0 Abkommen über die Verbindung der österre
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Tschechischen Republik über die Verbindung der österreichischen Autobahn A 5 und der tschechischen Schnellstraße R 52 an der österreichisch-tschechischen Staatsgrenze
StF: BGBl. III Nr. 14/2009
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Tschechischen Republik (im folgenden „Vertragsparteien“) haben
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im Bemühen um eine gesteigerte Qualität der Straßenverbindung, in der Absicht, die Entwicklung des Handels und der wirtschaftlichen Beziehungen zwischen beiden Staaten zu unterstützen,
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im Streben nach Umweltschutz, effizienter Energienutzung, Sicherheit im Straßenverkehr und einer Verbesserung der Arbeitsbedingungen für Lenker und
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nach Erkennen der wechselseitigen Vorteile und des Interesses in der Sache der Verbindung der Schnellstraße R 52 und der Autobahn A 5 an der gemeinsamen Staatsgrenze,
wie folgt vereinbart:
Die Mitteilungen gemäß Art. 4 Abs. 3 des Abkommens wurden am 29. Jänner bzw. 9. Februar 2009 (eingelangt am 13. Februar 2009) abgegeben; das Abkommen tritt daher gemäß derselben Bestimmung am 16. März 2009 in Kraft.