§ 0 Doppelbesteuerung – Einkommen- und Vermö
Die Änderungen auf Grund des MLI ( BGBl. III Nr. 93/2018 ) können nicht eindeutig zugeordnet werden, vgl. daher die „synthetisierte“ Version des DBA Griechenland plus MLI, als Anlage 2 dokumentiert.
(Übersetzung)
ABKOMMEN zwischen der Republik Österreich und der Hellenischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll
StF: BGBl. III Nr. 16/2009 (NR: GP XXIII RV 264 AB 394 S. 42. BR: AB 7865 S. 751. )
BGBl. III Nr. 93/2018 (NR: GP XXV RV 1670 AB 1732 S. 190. BR: AB 9848 S. 870. )
Die Republik Österreich
und
der Hellenischen Republik
von dem Wunsche geleitet, ein Abkommen zu Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen abzuschließen,
haben Folgendes vereinbart:
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 11. Februar 2009 ausgetauscht; das Abkommen tritt daher gemäß seinem Art. 28 Abs. 1 am 1. April 2009 in Kraft.
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages samt Protokoll wird genehmigt.