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Foto- und Multimediakaufmann/-frau-Ausbi · Foto- und Multimediakaufmann/-frau-Ausbildungsordnung

§ 10 Foto- und Multimediakaufmann/-frau-AusbiEingeschränkte Zusatzprüfung

Praktische Prüfung

In KraftAmtlicher Text

Nach erfolgreich abgelegter Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Einzelhandel kann gemäß § 27 Abs. 2 des Berufsausbildungsgesetzes eine eingeschränkte Zusatzprüfung im Lehrberuf Foto- und Multimediakaufmann/-frau abgelegt werden. Diese erstreckt sich auf den Gegenstand Fachgespräch. Für die Zusatzprüfung gelten §§ 8 und 9 sinngemäß.