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Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kult · Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur, Bildung, Wissenschaft, Jugend und des Sports (Tschechische R)

§ 7 Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kult

Artikel 7

In KraftAmtlicher Text

(1) Die Vertragsparteien unterstützen, insbesondere im Interesse der SchülerInnen aus der Tschechischen Republik, die Weiterführung der Tätigkeit des Österreichischen Gymnasiums Prag, mit überwiegend deutscher Unterrichtssprache.

(2) Die österreichische Vertragspartei beabsichtigt, eine wesentliche Steigerung der Raum- und Ausstattungsqualität im Schulgebäude des Österreichischen Gymnasiums Prag einschließlich seiner Erweiterung durchzuführen.

(3) Die tschechische Vertragspartei wird bei der Absicherung geeigneter Bedingungen für die Realisierung des Unterrichts an dieser Schule im Rahmen ihrer Möglichkeiten behilflich sein.