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Zahnärztliche Fachassistenz-Ausbildungso · Zahnärztliche Fachassistenz-Ausbildungsordnung

§ 7 Zahnärztliche Fachassistenz-AusbildungsoKaufmännisches Rechnen

Theoretische Prüfung

In KraftAmtlicher Text

(1) Die Prüfung hat Aufgaben aus den nachstehenden Bereichen zu umfassen, wobei auch der Rechengang anzuführen ist:

1. Prozentrechnungen,

2. Zahlungsverkehr,

3. Einfache Kalkulation.

(2) Das Verwenden von Rechenbehelfen, Formeln und Tabellen ist zulässig.

(3) Die Aufgaben sind so zu stellen, dass sie in der Regel in 60 Minuten durchgeführt werden können.

(4) Die Prüfung ist nach 75 Minuten zu beenden.

Änderungsgeschichte
  • In Kraft seit 2010-07-01