Rechtsbibliothek und Fallanalyse · Österreich · Belgien · Europäische Union
LAWxPERT Anmelden Kostenloses Konto

Rechtshilfe in Strafsachen - Ergänzung u · Rechtshilfe in Strafsachen - Ergänzung und Erleichterung (Kroatien)

§ 0 Rechtshilfe in Strafsachen - Ergänzung u

In KraftAmtlicher Text

Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Republik Kroatien über die Ergänzung des Europäischen Übereinkommens über die Rechtshilfe in Strafsachen 1) in der Fassung des Zusatzprotokolls 2) zum Europäischen Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen und die Erleichterung seiner Anwendung

StF: BGBl. III Nr. 67/2009 (NR: GP XXII RV 842 AB 879 S. 110. BR: AB 7296 S. 722. )

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 24. März 2009 in Wien ausgetauscht; der Vertrag in der Fassung des Berichtigungsprotokolls vom 9. Mai 2007 ist gemäß der Bestimmung seines Art. XIX Abs. 2 mit 1. Juni 2009 in Kraft getreten.

_____________________________

1 ) Kundgemacht in BGBl. Nr. 41/1969 .

2 ) Kundgemacht in BGBl. Nr. 296/1983 .

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird genehmigt.