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KEM-V 2009 · Kommunikationsparameter-, Entgelt- und Mehrwertdiensteverordnung 2009

§ 30 KEM-V 2009Nummernstruktur

Öffentliche Kurzrufnummern für harmonisierte Dienste von sozialem Wert – 116

In KraftAmtlicher Text

Eine öffentliche Kurzrufnummer für harmonisierte Dienste von sozialem Wert besteht aus der dreistelligen Zugangskennzahl 116 und einer dreistelligen Betreiberkennzahl. Folgeziffern hinter der Betreiberkennzahl sind nicht zulässig.