PflAV · Pflichtablieferungsverordnung
§ 3 PflAVMehrere Verlags-, Erscheinungs- oder Herstellungsorte
1. Abschnitt Anbietungs- und Ablieferungspflicht bei Druckwerken nach § 43 des Mediengesetzes
Scheinen auf einem Druckwerk mehrere inländische Verlags-, Erscheinungs- oder Herstellungsorte auf, so beziehen sich die in den §§ 1 und 2 angeführten Pflichten nur auf den erstgenannten inländischen Ort.