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Übereinkommen zur Erhaltung des immateri · Übereinkommen zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes

§ 1 Übereinkommen zur Erhaltung des immateri

Artikel 1 – Ziele des Übereinkommens

In KraftAmtlicher Text

Die Ziele dieses Übereinkommens sind

a) die Erhaltung des immateriellen Kulturerbes;

b) die Gewährleistung der Achtung vor dem immateriellen Kulturerbe der jeweiligen Gemeinschaften, Gruppen und Einzelpersonen;

c) die Bewusstseinsförderung in Bezug auf die Bedeutung des immateriellen Kulturerbes und seiner gegenseitigen Wertschätzung auf lokaler, nationaler und internationaler Ebene;

d) die internationale Zusammenarbeit und Unterstützung.