ADG · Amtshilfe-Durchführungsgesetz
§ 7 ADGVollziehung
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.
ADG · Amtshilfe-Durchführungsgesetz
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.