Doppelbesteuerung – Einkommensteuer (Tür · Doppelbesteuerung – Einkommensteuer (Türkei)
§ 1 Doppelbesteuerung – Einkommensteuer (Tür
UNTER DAS ABKOMMEN FALLENDE PERSONEN
Dieses Abkommen gilt für Personen, die in einem Vertragsstaat oder in beiden Vertragsstaaten ansässig sind.