Museumsordnung für die Österreichische G · Museumsordnung für die Österreichische Galerie Belvedere
§ 17 Museumsordnung für die Österreichische GVerzeichnisse und Dokumentationen
2. Teil Besonderer Teil
Das Belvedere führt folgende Verzeichnisse und Dokumentationen, die laufend bearbeitet und ergänzt werden:
1. Verzeichnis der Sammlungsobjekte und -objektgruppen
2. Verzeichnis der überlassenen Immobilien mit einer stichtagsbezogenen Zustandsbeschreibung;
3. Verzeichnis der beweglichen Ausstattung;
4. Dokumentation der Sammlung, der Fremdinventare, der Bibliothek und des Archivs.