§ 19 PMGKontrahierungszwang
3. Abschnitt Pflichten des Universaldienstbetreibers
Der Universaldienstbetreiber ist verpflichtet, an Zugangspunkten im Ausmaß des § 6 Abs. 2 und 3 mit jedermann unter Einhaltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen einen Vertrag über die Teilnahme am Universaldienst abzuschließen.
Änderungsgeschichte
- In Kraft seit 2011-01-01