EPG · Eingetragene Partnerschaft-Gesetz
§ 7 EPGNamen
3. Abschnitt Wirkungen der eingetragenen Partnerschaft
Die eingetragenen Partner behalten ihren bisherigen Namen bei.
EPG · Eingetragene Partnerschaft-Gesetz
3. Abschnitt Wirkungen der eingetragenen Partnerschaft
Die eingetragenen Partner behalten ihren bisherigen Namen bei.