Rechtsbibliothek und Fallanalyse · Österreich · Belgien · Europäische Union
LAWxPERT Anmelden Kostenloses Konto

Entwicklungszusammenarbeit (Kosovo) · Entwicklungszusammenarbeit (Kosovo)

§ 9 Entwicklungszusammenarbeit (Kosovo)

In KraftAmtlicher Text

Artikel 9 Änderungen, Auslegung

9.1.

Jegliche Änderung dieses Vertrages bedarf der Schriftform. Jede derartige Änderung wird gemäß dem in Artikel 10.1 beschriebenen Verfahren in Kraft treten.

9.2.

Jeder Streit bezüglich der Auslegung oder Anwendung dieses Vertrages soll auf freundliche Weise durch diplomatische Wege beigelegt werden.