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L-AVO · Lenker/innen-Ausnahmeverordnung

§ 7b L-AVOFahrzeuge für die Lieferung von Transportbeton

ABSCHNITT 3 Ausnahmen von einzelnen Vorschriften

In KraftAmtlicher Text

(1) Abweichend von Art. 7 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 und § 15 AZG kann bei Lenkerinnen und Lenkern an Tagen, an denen sie ausschließlich auf Fahrzeugen eingesetzt werden, die für die Lieferung von Transportbeton verwendet werden, die Lenkpause entfallen.

(2) Fahrzeuge im Sinne des Abs. 1 sind Fahrzeuge, die für die Lieferung von Beton in frischem Zustand (Frischbeton) verwendet werden.