Zustellung des Ein – Tages – Expresspass · Zustellung des Ein – Tages – Expresspasses
§ 1 Zustellung des Ein – Tages – Expresspass
Der Auftragsverarbeiter gemäß § 3 Abs. 6 des Passgesetzes 1992, BGBl. Nr. 839/1992 , zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 32/2018 , wird mit 15. März 2010 gemäß § 17 Abs. 2 zweiter Satz ermächtigt, auf Verlangen des Antragsstellers mit der Zustellung des Ein-Tages-Expresspasses einen besonderen Zustelldienst zu beauftragen.
Änderungsgeschichte
- In Kraft seit 2018-05-25
Verweist auf
- Zustellung des Ein – Tages – Expresspass Art. 17
- Zustellung des Ein – Tages – Expresspass Art. 3