§ 0 Visumsfreiheit für die Inhaber von Diplo
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Vereinigten Arabischen Emirate über die Visumsfreiheit für die Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen der Republik Österreich und die Inhaber von Diplomaten- und Spezialpässen der Vereinigten Arabischen Emirate
StF: BGBl. III Nr. 18/2010
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Vereinigten Arabischen Emirate, im Folgenden als „die Vertragsparteien“ bezeichnet;
In Anbetracht der freundschaftlichen Beziehungen zwischen den beiden Staaten;
In dem Wunsch, diese Beziehungen durch die Erleichterung der Einreise von Inhabern von Diplomaten- und Dienstpässen aus Österreich und Inhabern von Diplomaten- und Spezialpässen aus den Vereinigten Arabischen Emiraten in das jeweils andere Land auf wechselseitiger Basis zu stärken;
In Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und Verordnungen des jeweiligen Landes,
Sind wie folgt übereingekommen:
Die Mitteilungen gemäß Art. 10 Abs. 1 des Abkommens wurden am 26. Mai bzw. 31. Dezember 2009 (eingelangt am 3. Jänner 2010) abgegeben; das Abkommen ist daher gemäß derselben Bestimmung mit 2. Februar 2010 in Kraft getreten.