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Visumsfreiheit für die Inhaber von Diplo · Visumsfreiheit für die Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen bzw. Spezialpässen (Vereinigte Arabische Emirate)

§ 6 Visumsfreiheit für die Inhaber von Diplo

Suspendierung

In KraftAmtlicher Text

1. Jede Vertragspartei kann aus Gründen der nationalen Sicherheit, öffentlichen Ordnung oder öffentlichen Gesundheit die Anwendung des Abkommens vorübergehend ganz oder teilweise aussetzen.

2. Die Einführung sowie die Aufhebung der in Absatz 1 genannten Maßnahmen sind der anderen Vertragspartei unverzüglich auf diplomatischem Wege zu notifizieren.