Rechtshilfe in Strafsachen - Protokoll ( · Rechtshilfe in Strafsachen - Protokoll (USA)
§ 1 Rechtshilfe in Strafsachen - Protokoll (
Artikel 1: Geschäftsweg für die Unterstützung von Behörden mit der Zuständigkeit,
Fälle zur strafrechtlichen Verfolgung zu bringen
Gemäß Artikel 8 Absatz 2 des EU-US Rechtshilfeabkommens wird folgender Satz als letzter Satz des Artikels 2 Absatz 2 des Rechtshilfevertrages 1995 angewandt:
„Rechtshilfeersuchen, die für solche Behörden gestellt werden, sind durch die Zentralen Behörden zu übermitteln oder über jene anderen Behörden, auf die sich die Zentralen Behörden verständigen."