Rechtsbibliothek und Fallanalyse · Österreich · Belgien · Europäische Union
LAWxPERT Anmelden Kostenloses Konto

WIPO-Vertrag über Darbietungen und Tontr · WIPO-Vertrag über Darbietungen und Tonträger (WPPT) Genf (1996)

§ 12 WIPO-Vertrag über Darbietungen und Tontr

Verbreitungsrecht

In KraftAmtlicher Text

(1) Die Hersteller von Tonträgern haben das ausschließliche Recht zu erlauben, dass das Original und Vervielfältigungsstücke ihrer Tonträger durch Verkauf oder sonstige Eigentumsübertragung der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.

(2) Dieser Vertrag berührt nicht die Freiheit der Vertragsparteien, gegebenenfalls zu bestimmen, unter welchen Voraussetzungen sich das Recht nach Absatz 1 nach dem ersten mit Erlaubnis des Tonträgerherstellers erfolgten Verkaufs des Originals oder eines Vervielfältigungsstücks oder der ersten sonstigen Eigentumsübertragung erschöpft.